Profilbild for me

  • Solange die Bilder im Öffentlichemraum gemacht werden und es Personen, bei denen ein öffentliches Interesse besteht sind, dürfen Fotos davon gemacht und auch veröffentlicht werden.

    Nutzen darf man die gemachten Fotos aber ohne die Zustimmung des Fotografens eigentlich nicht, denn da sind wir wieder beim Uhrheberrecht.